Kurs Privatwirtschaft
Die geplante Abwicklung des Mietendeckels für die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften verweist auf das wohnungspolitische Rollback zum Ende der Legislatur des rot-rot-grünen Senats
Wie die BZ bereits am Montag berichtete, planen Teile des rot-rot-grünen Senats die gesetzlichen Vorgaben des Mietendeckels zum Oktober 2021 auch für die 330.000 Wohnungen der sechs kommunalen Wohnungsbaugesellschaften auslaufen zu lassen. Das geht aus einer gemeinsamen Vorlage von Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) und Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Die Linke) hervor, die MieterEcho-Online vorliegt. Demnach sollen durch den Mietendeckel abgesenkte Mieten ab Oktober wieder auf ihr Ursprungsniveau angehoben werden, wobei diese politisch verordneten Mietsteigerungen die ortsüblichen Vergleichsmieten bis zu 10% überschreiten dürfen. Statt der gesetzlich festgesetzten Mietobergrenzen sollen sich auch Neuvermietungen fortan an den Vergleichsmieten orientieren. Bei einer objektbezogenen „Unwirtschaftlichkeit“ dürfen die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften sogar den maximalen Spielraum der Mietpreisbremse ausschöpfen und ihre Wohnungen für bis zu 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete anbieten. In dieser Hinsicht gäbe es keinen Unterschied mehr zwischen öffentlichen Unternehmen und privatwirtschaftlichen Marktakteuren. Die Steigerung der Bestandsmieten sollen sich am Verbraucherpreisindex orientieren und jährlich um bis zu 2% erhöht werden. „Entsprechende Mieterhöhungen können aufgrund der Maßnahmen zum Schutz von Mieterinnen und Mietern für die Dauer der Corona-Krise frühestens zum 1. Oktober 2021 angekündigt werden“, heißt in der Vorlage weiter.
Auf eine Anfrage von MieterEcho-Online reagierte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wortkarg. „Zum Thema Mieterhöhungen bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften kann ich Ihnen mitteilen, dass aktuell durch den Beschluss des Senats zu den mietenschützenden Maßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie, Mieterhöhungen bis zum 31. Oktober ausgesetzt sind“, heiß aus der Pressestelle. Zu weiteren Inhalten wollte man sich nicht äußern. Kathrin Schmidberger, Sprecherin für Wohnen und Stadtentwicklung der Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus, kritisierte die Senatspläne scharf: „Der Senat steht in der Pflicht seinen Ansprüchen selbst gerecht zu werden, die er nach dem Wegfall des Mietendeckels an private Vermieter formuliert hat. Denn schließlich hat das Land Berlin zwar keine Kompetenz alle Mietwohnungen zu deckeln, die landeseigenen Wohnungen jedoch schon“, sagte sie gegenüber MieterEcho-Online. Würden die Kerninhalte des Mietendeckels nicht weiter umgesetzt mache sich der Senat „unglaubwürdig“ und werde seiner Vorbildrolle nicht gerecht. „Gerade nach dem Wegfall des Mietendeckels sind die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und die von ihnen verlangten Mieten wichtig für eine mietpreisdämpfende Wirkung für die ganze Stadt, denn sie haben Einfluss auf den Mietspiegel“, führte sie weiter aus. Auch Niklas Schenker, Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft Städtebau und Wohnungspolitik der Linken, sieht die Vorlage kritisch: „Es gibt keinen Grund vom Deckel abzuweichen. Der Mietendeckel wurde in der Koalition geeint, vom Abgeordnetenhaus beschlossen und die LWU haben mit geringeren Mieteinnahmen wirtschaftlich bis 2025 kalkuliert. Gerade jetzt wäre alles andere als eine Beibehaltung auch ein völlig falsches Signal an die Stadtgesellschaft“, sagt er. Schenker stellt sich gegen die Erhöhung abgesenkter Mieten und fordert, kommunale Wohnungen maximal zur Vormiete, oder, sofern diese niedriger sein sollte, zur ortsübliche Vergleichsmiete neu zu vermieten. Bestandsmieten sollten ab März 2022 in Höhe des Inflationsausgleich, jedoch maximal um 2 Prozent jährlich, angehoben werden. Von diesen Forderungen muss er nun jedoch auch seinen Parteikollegen Sebastian Scheel überzeugen. Nach den großen Widerständen von einigen Abgeordnet/innen aus den Koalitionsfraktionen wurde die Behandlung der Vorlage auf den 1. Juni vertagt.



