Statement der Berliner MieterGemeinschaft e.V.
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss die Klage einer Berliner Vermieterin gegen die 2020 erfolgte Verlängerung der Mietpreisbremse in Gebieten mit angespannter Wohnraumlage abgewiesen (Beschluss vom 8. Januar 2026 - 1 BvR 183/25).
Die Begrenzung der zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn verfolge legitime Ziele und sei zu deren Erreichung geeignet und erforderlich, heißt es in der Entscheidung. Die Miethöhenregulierung solle insbesondere die Ausnutzung von Mangellagen auf dem Wohnungsmarkt verhindern. Eine darauf basierende Nutzung des Eigentums genieße im Hinblick auf die soziale Bedeutung der Wohnung für die hierauf angewiesenen Menschen keinen verfassungsrechtlichen Schutz. Die Berliner MieterGemeinschaft e.V. (BMG) begrüßt diesen Beschluss.




