Mit der Stimmenmehrheit der rot-roten Koalitionsvertreter/innen ist in der Sitzung vom 15.6.2011 des Ausschusses „Bauen und Wohnen“ im Berliner Abgeordnetenhauses der Entwurf zum Wohnraumgesetz und damit das Ende des Sozialen Wohnungsbaus gebilligt worden. Damit steht der endgültigen Entscheidung in der Plenumssitzung des Parlamentes am 23. September nichts mehr im Wege.
Die Linkspartei hatte trotz großspuriger Erklärungen im Vorfeld letztendlich das Papier akzeptiert. Der Sinneswandel sei Ergebnis des erzielten „Kompromisses“ mit der SPD gewesen, der es möglich gemacht habe, der veränderten Fassung aus der Feder der Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer grünes Licht zu geben, rechtfertigte sich Uwe Doering, wohnungspolitischer Sprecher der Linksfraktion noch vor der Sitzung des Ausschusses. So sei immerhin die Verlängerung der Kündigungsfristen für Mieter/innen von Wohnungen, die aus der Anschlussförderung gefallen sind, von 10 Wochen auf sechs Monate erstritten worden. Im Klartext: Die Mieter/innen haben etwas mehr Zeit, um sich zum Auszug durchzuringen. Darüber hinaus ist eine „Härtefallregelung“ vorgesehen, die den Bezug eines Mietausgleichs ermöglichen soll – allerdings begrenzt auf lediglich drei Jahre. Findet ein Eigentümer/innenwechsel statt, soll die Miete auf das Niveau des Berliner Mietspiegels reduziert werden. Vorausgesetzt, zum Zeitpunkt des Verkaufs liegt die Miethöhe über der ortsüblichen Vergleichsmiete.




