„Es gibt nichts, was es nicht gibt“
Interview mit dem Gewerkschaftssekretär der
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)
, Sebastian Riesner, zu den Beschäftigungsverhältnissen im Berliner Hotel- und Gastgewerbe
MieterEcho (ME)
: Wirtschaftssenator Harald Wolf (Die Linke) spricht von 230.000 Beschäftigten im Berlin-Tourismus. Können Sie uns diese Zahl bestätigen und erläutern?
Sebastian Riesner
: Die von der Politik und der Wirtschaft verwendeten Zahlen umfassen alle Beschäftigten, die im und für den Touristikbereich in Berlin tätig sind. Dazu zählen neben dem Hotel- und Gaststättenbereich – mit ca. 50.000 versicherungspflichtig Beschäftigten und 5.600 Auszubildenden – auch der Einzelhandel sowie die Stadtführer, Busunternehmen, Fluggesellschaften etc. Die Zahl dürfte, unter Einbeziehung aller mit Tourismus in Verbindung zu bringenden Branchen, realistisch sein.
ME: Das Amt für Statistik zählt in den letzten Jahren immer weniger Beschäftigte, wobei vor allem die Zahl der Vollzeitstellen abnimmt. Welche Entwicklungen sehen Sie in der Tourismusbranche, die für die kommenden Jahre bereits 30 Millionen Übernachtungen anvisiert?
Riesner: Das Ziel, 30 Millionen Übernachtungen in den nächsten fünf Jahren zu erreichen, ist machbar. Selbst wenn keine Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen mehr stattfinden würde, wird die Zunahme an neuen Hotelbetten in den nächsten Jahren mehr als ausreichen, um alle Besucher unterzubringen. Gerade im Low-cost-Bereich, also in 2- und 3-Sterne-Hotels, steigen die Kapazitäten. Die durchschnittliche Auslastung der Hotels liegt um die 70%. Da ist noch Luft drin. Uns verwundert aber auch, dass trotz vieler neuer Hotels die Beschäftigtenzahlen stagnieren oder sogar leicht fallen. Diese Tendenz wird aber teilweise dadurch bedingt, dass viele der neuen Hotels klassische Tätigkeitsfelder eines Hotels nicht mehr selbst betreiben, wie Restaurant, Zimmerreinigung oder Buchhaltung. Wir rechnen insgesamt aber in den nächsten Jahren mit einer steigenden Zahl von Arbeitsplätzen im Dienstleistungsbereich, leider jedoch eher in schlecht bezahlten Arbeitsverhältnissen.
ME: Wie stellen sich die Löhne und Arbeitsbedingungen im Hotel- und Gaststättengewerbe aktuell dar?
Riesner: Immer wieder erfahren wir als zuständige Fachgewerkschaft von unhaltbaren Praktiken in den Betrieben. Häufig erhalten Arbeitnehmer nur noch Arbeitsangebote, bei denen die Zahlung von unversteuerten Einkommen einen nicht unerheblichen Teil der Vergütung darstellt. „Es gibt nichts, was es nicht gibt“, nach diesem Grundsatz wird wohl im Hotel- und Gaststättengewerbe verfahren. Wenn er sich nur auf das Angebot an gastronomischen Leistungen beziehen würde, wäre dagegen nichts zu sagen. Aber nein, die Aussage bezieht sich auf die Arbeitsbedingungen, unter denen die Beschäftigten der Branche arbeiten und häufig auch arbeiten müssen. Sicherlich gibt es unter den versicherungspflichtig Beschäftigten und Auszubildenden auch Beschäftigte, deren Arbeitsbedingungen sauber geregelt sind und bei denen alles in Ordnung ist. Diese tauchen jedoch in aller Regel nicht in unseren Rechtsberatungen auf. Der letzte Ausbildungsreport von 2010 des DGB stellt in erschreckender Weise die Einschätzung der Auszubildenden im Gastgewerbe dar. Aufgeführt werden: Arbeitsverträge, die eher Knebelvereinbarungen sind; Arbeitsverträge ohne oder mit sehr geringer Arbeitszeitvereinbarung; unbezahlte Mehrarbeit; Lohnbetrug; „kreative“ steuer- und sozialversicherungsoptimierte Vergütung durch Umwandlung von Entgeltteilen in steuer- und sozialversicherungsfreie Zuschläge (Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge); regelmäßige Überschreitung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit, familienunfreundliche Arbeitszeiten insbesondere bei alleinerziehenden Müttern, die aus der Elternzeit zurückkehren; Vergütung von Zimmerfrauen nach „Stücklohn“, zum Teil mit 2,50 Euro pro gereinigtem Zimmer; „Schnupperbeschäftigung“ ohne Vergütung; Praktikanten- und Pagentätigkeiten zur „Vorbereitung auf das Berufsleben“ und betriebsratsfeindliche Grundeinstellung in der Hotellerie und Gastronomie. Die Aufzählung ist nicht abschließend.



