Auch in Hamburg werden die Ferienwohnungen zu einem großen Problem. Im Gegensatz zu Berlin, wo dieses Treiben jahrelang von der Politik begrüßt wurde, ist in Hamburg eine solche Art der Nutzung untersagt.
Denn, so der Hamburger Mieterverein Mieter helfen Mietern e.V. (MhM): „Laut Hamburger Wohnraumschutzgesetz ist es in Zeiten gefährdeter Wohnraumversorgung verboten, Wohnraum im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg anderen als Wohnzwecken zuzuführen. Als Zweckentfremdung gilt insbesondere die Überlassung der Wohnung an wechselnde Nutzer zum Zwecke des nicht auf Dauer angelegten Gebrauchs.“




