Einer 4-köpfigen Familie mit schwerbehindertem Vater und minderjährigen
Kindern droht die Zwangsräumung, obwohl alle Mietschulden seit 1,5 Jahren
beglichen sind. Politiker_innen wurden bereits in die Pflicht genommen die
Familie zu unterstützen. Am 19.09.2013 um 16 Uhr findet eine Kundgebung
gegen die Kündigung vor dem Büro des Eigentümers Wolfgang Schröder am
Kurfürstendamm statt.
Zum Hintergrund Familie A. wohnt seit 2004 in ihrer Wohnung in Neukölln. Der Vater ist 80
Prozent schwerbehindert. Die beiden minderjährigen Kinder gehen in derNähe zur Schule. Die Miete bezahlt das JobCenter direkt.Wolfgang Schröder kaufte das Haus im Jahr 2009. Seitdem sind vieleAltmieter_innen bereits ausgezogen. Die Neuvermietungspreise liegendeutlich über den früheren Mieten. Somit ist das Haus ein Beispiel untervielen für Aufwertung und Verdrängung von Menschen mit geringen Einkommen- nicht nur in Neukölln.2009 kam es zu einem Wasserschaden, der die Benutzung des Bades nahezuunmöglich machte. Der Eigentümer lehnte eine komplette Reparatur desSchadens ab und forderte gleichzeitig eine Mieterhöhung.Diese begründete er u.a. zynischerweise mit „modernes Bad“. Auf Anratenihres Anwalts lehnte die Familie die Mieterhöhung ab, wegen der nichterfolgten Reparatur des Bades minderte sie die Miete. Die Minderung sahdas Gericht später als zu hoch an. Mietminderung und Mieterhöhung führtenzu einem Zahlungsrückstand von 1500 Euro. Eine deswegen erfolgte fristloseKündigung erkannte das Gericht nicht an, da die Schulden innerhalb von 10Tagen bezahlt wurden. Eine fristgerechte Kündigung allerdings sah dasGericht als rechtens an und begründete diese mit „erheblicher schuldhafterVerletzung der vertraglichen Verpflichtungen“.Dass diese „erhebliche schuldhafte Verletzung“ aus der Abhängigkeit undEntmündigung durch das JobCenter und dessen langen Bearbeitungsfristenresultierten, interessierte das Gericht dabei nicht. Der Familie wurde, imUrteil vom 03.06.2013 eine Räumungsfrist bis zum 15.10.2013 wegen derbeiden Kinder und „auch im Hinblick auf die derzeit angespannteWohnungsmarktlage in Berlin“, eingeräumt. Dass die angespannteWohnungsmarktlage auch nach dem 15.10. weiterbesteht und der Familiegünstigenfalls eine Verdrängung aus ihrem Lebensumfeld, schlechtestenfallsdie Obdachlosigkeit droht, interessierte das Gericht nicht.Genauso wenig wie den Eigentümer Wolfgang Schröder. „Das interessiert michalles nicht“, war einer der wenigen Sätze mit denen er zweiUnterstützer_innen und das Ehepaar an der Tür seines Büros abwies. Dabeiließ er es aber nicht bewenden, sondern zeigte den Ehemann wegen Bedrohungan. Ein durchsichtiges Manöver um davon abzulenken, dass seine Kündigungder Wohnung eine existentielle Bedrohung für die Familie ist. Damit wollensich weder die Familie noch das Bündnis Zwangsräumung verhindern abfinden.Kundgebung am 19.09.2013 um 16 UhrEin Antrag auf Räumungsschutz bis 15.01.2014 ist beim Amtsgericht Neuköllnanhängig. Das Bündnis Zwangsräumung verhindern ruft zu breitenSolidaritätsaktionen auf. Eine erste wird die Kundgebung vor dem Büro desEigentümers Wolfgang Schröder, Kurfürstendamm 175-176, 10707 Berlin, amDonnerstag, den 19.09.2013 um 16 Uhr sein.Das Bündnis Zwangsräumung VerhindernDas Bündnis Zwangsräumung verhindern unterstützt seit 2012 Menschen, dievon Zwangsräumungen bedroht sind. Zusammen mit Betroffenden wirdeinerseits versucht, die Zwangsräumung konkret zu verhindern. Andererseitsgeht es aber auch darum, praktischen und solidarischen Widerstand zuorganisieren gegen rasant steigende Mieten und die damit verbundeneVerdrängung von Menschen mit geringem Einkommen. Ungefähr jede zweiteZwangsräumung, von der das Bündnis erfährt, kann verhindert werden.Bündnis Zwangsräumung VerhindernDavid Schuster, Sara Walther0176 - 92810634http://zwangsraeumungverhindern.blogsport.dehttps://www.facebook.com/zwangsraeumungverhindernhttps://twitter.com/WirKommenAlle




