Statement der Berliner MieterGemeinschaft e.V.
Die Berliner Mietergemeinschaft (BMG) begrüßt das Urteil des Bundesgerichtshof vom 29. Januar zur ethnischen Diskriminierung von Wohnungssuchenden. In dem verhandelten Fall ging es um eine Frau mit pakistanischem Namen, die sich bei einem Makler um mehrere Wohnungen beworben hatte und stets Absagen erhielt. Von der Klägerin initiierte Anfragen mit identischen Angaben zu Einkommen, Berufstätigkeit und Haushaltsgröße unter den Namen „Schneider“, „Schmidt“ und „Spieß“ hatten hingegen Erfolg und führten jeweils zum Angebot eines Besichtigungstermins. Das Gericht bewertete dies als eindeutigen Fall von unzulässiger Diskriminierung und sprach der Klägerin Schadenersatz zu.




