Für knapp 350.000 Berliner ALG-II-Haushalte gilt die AV Wohnen, in der die Kosten der Unterkunft geregelt sind. Die Sätze entsprechen schon seit langem nicht mehr der Entwicklung des Berliner Wohnungsmarktes, sind aber durch den neuen Mietspiegel noch weiter überholt.
Im gerade erschienen MieterEcho 347 geht der Artikel „Wenn Wohnen zum Alptraum wird“ auf den Unwillen des rot-roten Senats ein, die AV Wohnen an die steigenden Wohnkosten anzupassen.
Der BBU (Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen) teilt dazu mit:




