BVV-Kreuzberg stimmt für Unterbringung von Flüchtlingen in leeren Wohnungen
Der in den Medien stark beachtete Antrag der Grünen-Fraktion in der BVV Friedrichshain-Kreuzberg, leer stehende Wohnungen “wie z.B. und insbesondere Riehmers Hofgarten“ zur Nutzung für Flüchtlinge zu beschlagnahmen, wurde am 28. Oktober von der Bezirksverordnetenversammlung verabschiedet. Seine Behandlung war am 23. September auf die Forderung der CDU-Fraktion hin um einen Monat verschoben worden, und er wurde jetzt nicht mehr, wie damals von einer Mehrheit noch vorgesehen, zunächst in einen zuständigen Ausschuss überwiesen.
Der von dem Fraktionär Andreas Weeger von Bündnis 90/Die Grünen eingebrachte Antrag fordert eine Beschlagnahmung auf der Grundlage des sogenannten ‘ASOG’-Gesetzes, das in Ausnahmesituationen besondere Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren und extremen Notlagen vorsieht. In der schriftlichen Begründung heißt es, eine “Beschlagnahme (natürlich gegen Entschädigung) von gehäuft auftretendem spekulativem Leerstand nach ASOG ist in der momentanen Situation noch mehr gerechtfertigt und geboten als bisher schon.“ In seiner mündlichen Stellungnahme dazu wies der Antragsteller darauf hin, dass auch andere Wohngebäude in Berlin in Frage kämen und Riehmers Hofgarten an der Yorckstraße nur exemplarisch ins Auge gefasst sei, dies aber aus guten Gründen, da es sich um einen eklatanten spekulativen Leerstand von vielen, zum Teil noch genauer zu ermittelnden Wohnungen in einem einzigen Gebäudekomplex über eine lange Zeit hinweg handele. Die Maßnahmen würden für die jeweils betroffene der drei Eigentümergesellschaften auch nur in Grenzen eine Beeinträchtigung bedeuten, da im Falle der Flüchtlinge nur vorübergehende und keine langfristigen Mietverträge angedacht seien.
Die Debatte über den Umgang mit dem Antrag lief in der Sitzung vom 28. Oktober kontrovers. Während die Fraktion Bündnis 90/Grüne eine sorfortige Abstimmung wünschte, um keine Zeit zu verlieren, plädierte Lothar Jösting-Schüßler von der Fraktion Die Linke für eine Überweisung des Antrags, den er im Prinzip unterstütze, in den Sozialausschuss, um die Möglichkeiten noch genauer zu überprüfen und die bisherige Vorlage um der besseren Erfolgsaussicht vielleicht noch gemeinsam zu verändern. Er wies darauf hin, dass die rechtliche Situation für ein Eingreifen des Bezirks nach dem ASOG-Gesetz sehr schwierig und durchaus ungeklärt sei, da ein lückenloser Nachweis des Fehlens anderer Möglichkeiten verlangt werde. Es dürfe nicht, so gab er zu bedenken, erst eine schnelle, rechtlich ungenügend abgesicherte Beschlagnahmung geben und dann eventuell ein langwieriges juristisches Nachspiel.
In dieser Debatte ergaben sich ungewöhnliche parteipolitische Konstellationen, denn es war ausgerechnet ein Vertreter der CDU, der sich bei dem Linke-Fraktionär Jösting-Schüßler für den Überweisungswunsch bedankte und sich ihm anschloss, wenn auch vielleicht aus anderen Motiven. Den Grünen warf er vor, dass es ihnen bei ihrem Antrag nicht wirklich um die Flüchtlinge selbst gehe, sondern um ein spektakuläres Vorpreschen im allmählich beginnenden Wahlkampf.



