MieterEcho 311/August 2005: Urteil - Einbaubadewanne
Das Vorhandensein einer üblichen Einbaubadewanne stellt mittlerweile keine besondere Badausstattung mehr dar und wirkt somit auch dann nicht wohnwerterhöhend, wenn sie vom Vermieter gestellt wurde.
Mitgeteilt von Rechtsanwältin Doris Grunow-Strempel