MieterEcho 311/August 2005: Urteil - Einbaubadewanne

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MieterEcho 311/August 2005

quadrat RECHT UND RECHTSPRECHUNG

Einbaubadewanne

Das Vorhandensein einer üblichen Einbaubadewanne stellt mittlerweile keine besondere Badausstattung mehr dar und wirkt somit auch dann nicht wohnwerterhöhend, wenn sie vom Vermieter gestellt wurde.

AG Schöneberg, Urteil vom 28.05.2004 - 17b C 317/03 -

Mitgeteilt von Rechtsanwältin Doris Grunow-Strempel

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